Ausgangslage

Die Grundlage für die OECD/G20-Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen wurde durch die Volksabstimmung vom 18.06.2023 geschaffen. Nur grosse multinationale Unternehmensgruppen mit einem jährlichen Umsatz von mindestens 750 Millionen Euro unterliegen der neuen Mindestbesteuerung. Ungefähr 99 % der Unternehmen in der Schweiz sind von der Reform daher nicht direkt betroffen und werden wie bisher besteuert.

Die Verordnung über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen (MindStV) vom 22.12.2023 trat am 01.01.2024 in Kraft. Für die schweizerische Ergänzungssteuer findet sie auf Geschäftsjahre Anwendung, welche am oder nach dem 01.01.2024 beginnen.

Über die Einführung der internationalen Ergänzungssteuer zur Erhebung der Ergänzungsteuer nach der Primärergänzungssteuerregelung Income Inclusion Rule, IIR) und der Sekundärergänzungssteuerregelung (UTPR) wird der Bundesrat im Laufe des Jahres 2024 entscheiden.

Die MindStV ist befristet. Das Gesetz wird im Nachgang auf dem ordentlichen Weg erlassen.

Die Umsetzung der globalen Mindeststeuerbesteuerung in Form der Ergänzungssteuer und des GloBE Information Return (GIR) sind unterschiedliche und voneinander unabhängige Prozesse. Das System zur Übermittlung des GIR läuft eigenständig und hat grundsätzlich keine Berührungs-punkte zur Ergänzungssteuer.

Die Ergänzungssteuer ist eine Bundessteuer und die Kantone sind für deren Umsetzung zuständig.

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Letztes Update: 12.03.2024