Steuerveranlagung und Steuerbezug
Der zuständige Kanton prüft die Deklaration und die automatisch berechnete Ergänzungssteuer, setzt deren Anteile für die beteiligten Kantone und den Bund fest und erstellt die Veranlagung.
Im Anschluss an die Veranlagung wird die Ergänzungssteuer durch den zuständigen Kanton in Rechnung gestellt. Dieser nimmt aufgrund der veranlagten Steuerfaktoren auch die Abrechnung der Ergänzungssteuer mit den beteiligten Kantonen und dem Bund vor.